Hintergrund: Was steht im Fiskalpakt?
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Ausgeglichenes Budget
Die Unterzeichner streben nahezu ausgeglichene Haushalte an. Das jährliche, um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte Staatsdefizit eines Landes darf 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen.
Automatische Sanktionen
Überschreitet das Defizit eines Staates die Obergrenze, greifen automatisch die von der EU-Kommission vorzuschlagenden Sanktionen. Diese sind nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der EU-Finanzminister zu stoppen - anders als bisher. Liegt die Gesamtverschuldung über 60 Prozent der Wirtschaftsleistung, soll sie pro Jahr um ein Zwanzigstel reduziert werden.
Schuldenbremse
Die Staaten führen nationale Schuldenbremsen ein und verankern sie in ihrem Recht. Dies soll auf Verfassungs- oder vergleichbarer Ebene erfolgen.
Klagerecht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll überprüfen, ob die Staaten diese Schuldenbremse auch in nationales Recht umsetzen. Wer das nicht ausreichend macht, kann vor dem EuGH verklagt werden. Klagen kann ein Unterzeichnerland - die Bundesregierung hatte dieses Recht auch für die EU-Kommission gefordert.
Sanktionen
In letzter Konsequenz kann der Europäische Gerichtshof eine Geldstrafe von bis zu 0,1 Prozent der Wirtschaftsleistung gegen ein Land verhängen. Die Summen fliessen in den Euro-Rettungsfonds ESM.
Inkrafttreten
Der Pakt soll spätestens Anfang 2013 in Kraft treten, sofern bis dahin zwölf Euro-Länder den Text ratifiziert haben. Innerhalb einer Frist von maximal fünf Jahren soll der Pakt in den EU-Vertrag integriert werden.
Verknüpfung mit dem ESM
Wie von Deutschland gefordert, soll der Sparpakt mit dem im Juli startenden ESM verknüpft werden. ESM-Hilfen sollen also nur die Euro-Länder erhalten, die auch den neuen Pakt unterzeichnet haben. (ank, dpa)
